(1) Spielberechtigung

  1. Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder der Tennisabteilung, die ihren Mitgliedsbeitrag und Abteilungszuschlag gezahlt haben und für die eine Steckkarte mit ihrem Namen bereitsteht. 
  2. Die Tennisplätze stehen allen Spielberechtigten zum Tennisspielen zur Verfügung. Gesperrte Plätze (heruntergelassenes Netz, Sperre im Buchungssystem) dürfen nur vom Platzwart bzw. vertretungsweise durch ein anderes Vorstandsmitglied wieder freigegeben werden. 
  3. Tennis darf nur in sportgerechter Tenniskleidung und mit platzgerechten Schuhen gespielt werden. 

(2) Platzbelegung und Spielzeiten

  1. Die Platzbelegung erfolgt durch Nutzung des Spielerkarten-Stecksystems. 
  2. Die Buchungszeit beträgt für Einzel und für Doppel 60 Minuten, die reine Spielzeit jedoch nur 45 Minuten. Die restliche Zeit ist für die gründliche Platzpflege (Abziehen und Wässern) und einen geordneten Wechsel ohne direkte Begegnungen zu verwenden.  
  3. Zeiten und Plätze für Jugend- bzw. Mannschaftstraining und Punktspiele werden auf der Homepage und durch Aushang bekannt gegeben.  

(3) Gäste 
Gäste dürfen nur mit Spielberechtigten spielen. B.a.W. sind Gäste wochentags nur vor 16 Uhr zugelassen, und an Wochenenden nur dann, wenn die Plätze nicht überwiegend durch Punktspiele oder anders belegt sind. Das aktive Mitglied muss den Gast in der ausgehängten Liste eintragen. Die Gebühren betragen für Gäste 10 €/Gast und Tag, Jugendliche bis 14 Jahre zahlen die Hälfte, sie werden vom Kassenwart per Lastschrift eingezogen. *) 

(4) Verhalten auf der Anlage  

  1. Jeder Platz ist nach jeder Spielzeit sorgfältig abzuziehen (an den Grundlinien zweimal in sich  kreuzenden Richtungen) und - wenn notwendig - vor der nächsten Spielzeit zu sprengen. Andere  Arbeiten an den Plätzen sind nur mit Einwilligung des Platzwartes gestattet.
  2. Die Einrichtungen und Plätze sind pfleglich zu behandeln. Insbesondere dürfen die Räumlichkeiten nicht mit Sandschuhen betreten werden.  
  3. Fahrräder sind im gesamten Bereich zu schieben.
  4. Hunde sind anzuleinen und aus den Clubräumen fernzuhalten. 


Hannover, im Februar 1997, überarbeitet 2002, 2004, 2012, 2018, 2020, 2024 
Der Abteilungsvorstand 


*) Aktuelle Vereinbarung: Gegenseitiger Gastgeld-Verzicht für Aktive der Tennis-Ostcup-Vereine (PSV Hannover, MTV Groß-Buchholz, Misburger TC und TSV Anderten)